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Bauleitplanung (FNP- und B-Plan)

Die Gestaltung unserer Städte und Gemeinden erfolgt nicht zufällig. Hinter jeder neuen Straße, jedem Baugebiet und jeder Grünfläche steckt ein klar strukturierter Planungsprozess. Zwei zentrale Instrumente dieser Stadtentwicklung sind der Flächennutzungsplan (FNP) und der Bebauungsplan (B-Plan). Doch was verbirgt sich hinter diesen Begriffen? Wie greifen sie ineinander, wie verbindlich sind sie – und wie entsteht überhaupt ein Bebauungsplan?

Inhaltsverzeichnis

Was regelt der Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan (kurz FNP) bildet die Grundlage der gemeindlichen Planung. Er stellt in groben Zügen dar, wie die gesamte Fläche einer Kommune künftig genutzt werden soll. So wird etwa ersichtlich, wo Wohngebiete, Gewerbeflächen, öffentliche Einrichtungen oder Grünanlagen vorgesehen sind. Auch Verkehrsachsen oder landwirtschaftliche Flächen sind Teil dieser Darstellung.

Wichtig: Der FNP ist ein sogenannter vorbereitender Bauleitplan. Er entfaltet keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit für Bürger:innen, wohl aber für die Behörden. Genehmigt wird er durch die jeweils zuständige höhere Verwaltungsbehörde. Er ist damit ein strategisches Instrument, das der längerfristigen Planung dient.

Was regelt der Bebauungsplan?

Im Gegensatz dazu ist der Bebauungsplan (B-Plan) der verbindliche Bauleitplan. Er konkretisiert die im FNP skizzierten Nutzungen für kleinere, klar abgegrenzte Bereiche innerhalb des Gemeindegebiets. So legt er zum Beispiel fest, wie hoch gebaut werden darf, welche Dachformen erlaubt sind, wie viel der Fläche überbaut werden kann und wie die Erschließung erfolgen soll.

Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich für alle – für Grundstückseigentümer:innen ebenso wie für Bauherren und Investoren. Er ist die rechtliche Grundlage für Baugenehmigungen. Nur in Ausnahmefällen sind Abweichungen zulässig, etwa über Befreiungen oder Planänderungen.

Unterschiede zwischen FNP und B-Plan im Überblick

Merkmal

Flächennutzungsplan (FNP)

Bebauungsplan (B-Plan)

Funktion

Vorbereitung der Planung

Verbindliche Festsetzung

Maßstab

Grob, auf Gesamtfläche bezogen

Detailliert, auf Teilflächen bezogen

Rechtswirkung

Bindet nur Behörden

Rechtsverbindlich für alle

Inhalte

Allgemeine Nutzungsvorstellungen

Konkrete bauliche Vorgaben

Zuständigkeit

Genehmigung durch Verwaltungsbehörde

Beschluss durch Gemeinderat

Kurz gesagt: Der FNP steckt die planerische Richtung ab – der B-Plan setzt diese im Detail um.

Wie entsteht ein Bebauungsplan?

Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist ein formal geregeltes Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Der Ablauf sieht in der Regel wie folgt aus:

  1. 🧑‍⚖️ Aufstellungsbeschluss
    Der Gemeinderat entscheidet, für ein bestimmtes Gebiet einen B-Plan zu erarbeiten.
  2. 🕖 Frühzeitige Beteiligung
    Bürger:innen, Behörden und sogenannte Träger öffentlicher Belange werden frühzeitig eingebunden und können Anregungen einbringen.
  3. 📐 Planentwurf
    Ein Planungsbüro oder die Verwaltung erstellt auf Basis der Rückmeldungen einen konkreten Entwurf.
  4. 📃 Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
    Der Entwurf wird für jedermann zugänglich gemacht. Stellungnahmen können abgegeben werden.
  5. ⚖️ Abwägung
    Die eingegangenen Anregungen werden durch die Gemeinde geprüft. Der Entwurf wird gegebenenfalls angepasst.
  6. 📄 Satzungsbeschluss
    Der Gemeinderat verabschiedet den Plan als Satzung – damit wird er verbindlich.
  7. 📢 Bekanntmachung
    Nach Veröffentlichung tritt der Bebauungsplan rechtskräftig in Kraft.

Hinweis: Die Erstellung eines B-Plans kann je nach Umfang und Komplexität mehrere Monate bis hin zu mehreren Jahren dauern.

Warum ist der Bebauungsplan so wichtig?

Wer ein Grundstück innerhalb eines Geltungsbereichs des B-Plans bebauen möchte, ist an dessen Vorgaben gebunden. Das betrifft z. B. die Nutzung (Wohnen, Gewerbe), die Bauweise, Dachformen oder sogar die Gestaltung der Außenanlagen. Nur in begründeten Einzelfällen sind Abweichungen möglich – und selbst dann bedarf es eines separaten Verfahrens.

Was müssen Eigentümer von Gewerbeimmobilien beachten?

1. Art der baulichen Nutzung (§ 1 BauNVO)
  • Festlegung, ob Gewerbegebiet (GE), Industriegebiet (GI), Mischgebiet (MI), Sondergebiet (SO), etc.
  • Nur bestimmte Nutzungen zulässig (z. B. keine Wohnnutzung in reinen GE-Gebieten)
  • Auswirkungen auf mögliche Mieter-/Nutzerstruktur
2. Maß der baulichen Nutzung (§§ 16–21 BauNVO)
  • GRZ (Grundflächenzahl): max. bebaubare Grundstücksfläche
  • GFZ (Geschossflächenzahl): max. zulässige Geschossfläche
  • BMZ (Baumassenzahl) bei Industriegebieten
  • Zahl der Vollgeschosse, Gebäudehöhe (Firsthöhe, Traufhöhe)
3. Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche
  • Offene oder geschlossene Bauweise
  • Baufenster / Baugrenzen / Baulinien
  • Abstandflächenregelungen (Landesbauordnung beachten)
4. Erschließung und Infrastruktur
  • Anbindung an das öffentliche Straßen- und Wegenetz
  • Ver- und Entsorgung (Strom, Wasser, Abwasser, ggf. Fernwärme)
  • Anforderungen an Zufahrten für Lieferverkehr / Schwerlasttransporte
5. Stellplatznachweise
  • Anzahl der PKW- und ggf. LKW-Stellplätze pro Nutzungseinheit
  • Fahrradabstellplätze
  • Nachweis ggf. durch Stellplatzsatzung oder im B-Plan verankert
6. Umwelt- und Naturschutzauflagen
  • Grünordnungsplan / Ausgleichsflächen / Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung
  • Emissionsschutz (Lärm, Luft, Erschütterung) – besonders bei Nutzungsmischungen relevant
  • Regenwassermanagement (Versickerung, Retention, Rückhaltung)
7. Gestaltungsvorgaben
  • Fassadengestaltung, Dachform, Materialien
  • Werbeanlagen, Einfriedungen
  • Vorgaben für Freiflächen (z. B. Begrünung, Versiegelung)
8. Nutzungsbeschränkungen und Sonderregelungen
  • Ausschluss bestimmter Nutzungen (z. B. Einzelhandel, Vergnügungsstätten)
  • Vorgaben zu Betriebszeiten oder Lieferzeiten
  • Flächen für Gemeinbedarf, Feuerwehr, Ladeinfrastruktur etc.
9. Vorgaben zur Energieversorgung / Nachhaltigkeit
  • Vorschriften für regenerative Energien (z. B. Photovoltaikpflicht)
  • Begrünungspflicht (z. B. Dach- oder Fassadenbegrünung)
  • Anforderungen an Energieeffizienz / Nachhaltigkeitszertifikate
10. Bindungswirkung und Abweichungsmöglichkeiten
  • Der B-Plan ist verbindlich – nur begrenzt Spielraum
  • Abweichungen nur über:
    • Befreiung (§ 31 BauGB)
    • Planänderung / -ergänzung (aufwendig, mit Öffentlichkeitsbeteiligung)
    • Ausnahme, wenn im B-Plan vorgesehen

Fazit

Die Bauleitplanung ist ein unverzichtbares Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung. Der Flächennutzungsplan definiert langfristige Ziele und strukturelle Leitlinien, während der Bebauungsplan diese konkretisiert und verbindlich umsetzt. Für alle, die ein Bauvorhaben planen, ist eine genaue Kenntnis des geltenden B-Plans essenziell. Nur so lässt sich eine rechtskonforme und reibungslose Projektumsetzung gewährleisten – ohne böse Überraschungen im Genehmigungsverfahren.

Falls Sie noch Fragen zur Bauleitplanung haben kontaktieren Sie uns gerne!

Wie helfen Ihnen gerne weiter.

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