Gesetzliche Richtwerte der Flächengröße
Es ist wichtig, alle gesetzlichen Regelungen zu beachten. Um eine sichere und effiziente Arbeitsqualität der Mitarbeiter zu gewährleisten, stehen gesundheitliche Richtlinien und Sicherheitsvorkehrungen, zum Beispiel der Flächengröße, im Vordergrund.
Es muss geprüft werden, dass der Luftaustausch und die Arbeitsplatzgröße eines Mitarbeiters eingehalten werden.
Laut Arbeitsstättenrichtlinie sollte für einen Mitarbeiter, welcher eine sitzende oder leicht körperliche Tätigkeit ausübt, ein Raumvolumen von 20 Kubikmetern eingeplant werden, sofern die Büroräume über öffenbare Fenster verfügen. Die Fenster und Lüftung einer Bürofläche sind hierbei ein wichtiges rechtliches Thema. Des Weiteren muss auch ein möglicher Kundenkontakt berücksichtigt werden, welcher bei mindestens einer Stunde gesetzlich zehn Kubikmeter pro Kunde vorschreibt. Der Platzbedarf richtet sich ebenfalls auch nach Gemeinschafts-, Server-, Besprechungs- oder Lagerräumen. Die Sicherheitsrichtlinien umfassen eine hohe Intensivität, welche je nach Objekt und Branchenart geprüft werden müssen.
Ausstattung
Gleichermaßen gibt es auch Ausstattungsmerkmale, welche beachtet werden sollten. Zu berücksichtigen sind hierbei zum Beispiel neben den Parkmöglichkeiten für Mitarbeiter und Kunden, die Sanitäranlagen, Duschmöglichkeiten für die Angestellten, Spezialausstattungen, Telefon- und EDV-Anschlüsse bis hin zur Elektroinstallation. Darüber hinaus werden Punkte wie Beleuchtung, Akustik, Möblierung und Architektur der Büroräume immer wichtiger.
Erscheinungsbild
Der erste Eindruck zählt! Ihre Immobilie muss zu Ihnen passen und Ihr Image unterstreichen. Soll es modern, auffällig, klassisch oder zeitlos sein? Ob in der Werbebranche, im Medizinbereich oder in der Gastronomie, kommt es auf ein einladendes und stimmiges Gesamtbild an. Identifizieren Sie sich mit Ihrer Immobilie, denn sie spielt neben Ihrer Visitenkarte eine ebenfalls wichtige Rolle! Nicht nur für Ihre Kunden, sondern insbesondere für Ihre Mitarbeiter und zukünftigen Mitarbeiter.
Lage
Bei der Standortwahl ist zu beachten, dass die Lage des Objektes eine gute Verkehrsanbindung, für Mitarbeiter und Kunden durch öffentliche Verkehrsmittel und dem Straßennetz, bietet. Ebenfalls ist eine gute Infrastruktur für eine Grundversorgung für die Pausen der Angestellten und der Kundenversorgung zu berücksichtigen. Im Vorfeld sollte auch das zukünftige Umfeld geprüft werden, ob es mögliche Beeinträchtigungen durch Baustellen geben wird.