Was sollten Sie im Zuge der ASR beachten?

Was sind die ASR und warum sind die für Ihre Immobilie wichtig? Wir klären Sie auf...

Was sind die ASR?

ASR steht für Arbeitsstättenrichtlinien und diese behandeln die Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie wurden von dem Ausschuss für Arbeitsstätten aufgestellt und geben Unternehmen klare Vorgaben für die Gestaltung der Arbeitsstätte an die Hand, um diese möglichst sicher zu gestalten. Zu einer Arbeitsstätte zählen alle Orte, die die Beschäftigten während Ihrer Arbeitszeit nutzen. Dazu zählen demnach auch Pausenräume oder Sanitäreinrichtungen.

Die ASR behandeln das Einrichten und das Betreiben von Arbeitsstätten, stellen besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten vor, kümmern sich um den Nichtraucherschutz sowie um die sichere Gestaltung von Arbeitsräumen, Sanitärräumen, Pausen- und Bereitschaftsräumen sowie Erste-Hilfe-Räumen.

Dabei werden unter anderem folgende Faktoren untersucht:

  • Werden sämtliche Abstandsregeln beachtet?
  • Gibt es genügend Freiräume?
  • Wie viele Büros dürfen untergebracht sein?
  • Wird die Mindestgröße für Räume eingehalten?
  • Wird der Brandschutz beachtet?
  • Gibt es ausreichend Beleuchtung bzw. Tageslicht?
  • Sind die Besprechungsräume ausreichend groß?

Wie groß muss eine Bürofläche sein?

Die ASR geben genaue Angaben dazu, wie groß eine Bürofläche sein muss bzw. wie viel Platz pro Mitarbeiter benötigt wird. Dabei wird nicht nur die Fläche des Arbeitsplatzes berücksichtigt, sondern es wird auch der Bewegungsraum mit einkalkuliert. Ferner sollte garantiert werden, dass jeder Mitarbeiter ausreichend Platz hat seinen Stuhl zu verschieben, das Fenster zu öffnen oder die Heizung zu bedienen. So sollte sich jeder Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz auf einer Fläche von mindestens 1,5 m² frei bewegen können.

An folgenden Richtlinien können Sie sich orientieren, damit jeder Mitarbeiter ausreichend Platz zur Verfügung hat:

  • Die Mindestfläche für ein Zellenbüro mit 1 bis 2 Personen liegt bei 8 bis 10 m²
  • Die Mindestfläche für ein Gruppenbüro mit 3 Personen liegt pro Arbeitsplatz bei 10 – 12 m²
  • Die Mindestfläche für ein Großraumbüro liegt bei 12 – 15 m² pro Arbeitsplatz

Welche Raumbeschaffenheit sollte vorhanden sein?

Die ASR geben nicht nur Regelungen für die Größe eines Raumes vor, sondern definieren auch die Raumhöhe sowie die Beschaffenheit von Fußböden, Wänden, Decken, Dächern, Türen, Toren und Fenstern.

Die Raumhöhe muss so gestaltet sein, dass sie weder die Gesundheit, die Sicherheit noch das Wohlbefinden der Mitarbeiter beeinträchtigt. Es dürfen keine Haltungsschäden des Mitarbeiters beim Ausführen seiner Arbeit entstehen. So muss jeder Arbeitsplatz mindestens 8 m² groß sein und eine unverstellte Fläche von 1,5 m² vorweisen.

Folgend ein paar Beispiele der ASR zur Raumbeschaffenheit:

  • Für die Beschaffenheit von Fußböden, Wänden oder Türen gilt, dass diese unbedingt leicht zu reinigen sein müssen, um ein hygienisches Arbeitsumfeld sicherzustellen.
  • Der Fußboden muss trittsicher, rutschhemmend und tragfähig sein. Er darf keine Stolperstellen, Schrägen, Löcher oder Unebenheiten aufweisen.
  • Fenster müssen sicher zu öffnen, zu verstellen und zu schließen sein. Sie sollten außerdem vor einer übermäßigen Sonneneinstrahlung schützen.
  • Wände, die aus Glas bestehen oder durchsichtig sind, müssen aus bruchsicherem Material gefertigt sein und eindeutig gekennzeichnet werden. Das Gleiche gilt für durchsichtige Türen.
  • Schiebetüren müssen gegen ein Herausfallen oder Ausheben gesichert sein.
  • Treppen müssen so gestaltet sein, dass Sie absolut sicher sind und keinerlei Gefahr darstellen.
  • Jeder Raum muss ausreichend Tageslicht aufweisen oder alternativ so beleuchtet sein, dass ausreichend Helligkeit herrscht.
  • Auch die Raumtemperatur ist in den ASR geregelt. Allerdings gibt es dazu keine konkrete Temperaturangabe, sondern es muss eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein.

Brandschutz und Schutz vor besonderen Gefahren

Um die Arbeitsstätten so sicher wie möglich zu gestalten, wird auch der Brandschutz in den ASR geregelt. So wird darauf geachtet, dass ausreichend Feuerlöscher, Brandmelder und Alarmanlagen vorhanden sind. Feuerlöscher müssen gekennzeichnet, leicht zugänglich und benutzbar sein. Fluchtwege sowie Notausgänge müssen an die Anzahl der Mitarbeiter angepasst vorhanden sein. Auch hier muss für eine eindeutig erkennbare Kennzeichnung gesorgt sein.

Weiterhin müssen Mitarbeiter vor eventuell herabfallenden Gegenständen, wie z.B. Akten, gesichert sein. Falls eine Gefahr vor abstürzenden Gegenständenbesteht, müssen diese so gesichert werden, dass eine Herabfallen unmöglich wird oder dieser Bereich gegen unbefugtes Eintreten gesichert sein.

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