Die Unterschiede der aufschiebenden und auflösenden Bedingung
Wenn man ein Rechtsgeschäft mit zwei Parteien ausführen möchte, ist dies meist Bedingungsfreundlich, also von einer Bedingung abhängig. Doch es gibt unterschiedliche Bedingungen. Man unterscheidet zwischen auflösenden und aufschiebenden Bedingungen.
Bei einer auflösenden Bedingung, auch resolutive Bedingung genannt, wird ein bestehendes Rechtsgeschäft mit Eintritt der Bedingung beendet. Das heißt der Vertrag ist gemäß §158 BGB rechtmäßig ab dem Zeitpunkt, bei dem er unterschrieben wird und endet, sobald die aufgesetzte Bedingung eintritt. Dies wird oft bei Zeitverträgen verwendet.
In Hinblick auf die Provision eines Maklers hat die auflösende Bedingung keine große Bedeutung, denn der Makler hat trotz Eintritt der Bedingung Anspruch auf Provision. Ein Beispiel für eine auflösende Bedingung wäre, dass die Bebauung eines Grundstückes innerhalb eines Jahres gewährleistet wird. Ist dies nicht möglich, so wird der Vertrag aufgelöst.
Die aufschiebende Bedingung, auch suspensive Bedingung genannt, ist etwas anders. Gemäß § 158 BGB tritt die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes erst ein, wenn die aufgesetzte Bedingung eintritt. Bevor die Bedingung eintritt, ist der Vertrag schwebend unwirksam. Trotz alledem müssen sich die Vertragspartner an gewisse Regelungen halten und sind gemäß § 162 BGB geschützt. Keiner der Parteien darf die Herbeiführung des Bedingungseintritts wider Treu und Glauben verhindern. Sobald einer der Parteien während der Schwebezeit den Eintritt der Bedingung zuungunsten des Vertragspartners verhindern will, tritt die Bedingung sofort ein und das Rechtsgeschäft ist wirksam.
Wenn eine Partei zu seinen Gunsten die Bedingung herbeiführen will, verfällt die Bedingung und das Rechtsgeschäft ist nicht wirksam.
Während der Schwebezeit haben die Parteien gemäß §160 BGB Anspruch auf Schadensersatz, sobald eine Partei das von der Bedingung abhängige Recht zu seinem Verschulden vereitelt oder beeinträchtigt.
Im Hinblick auf die Provision eines Maklers bedeutet die aufschiebende Bedingung, dass der Makler erst Anspruch auf die Provision hat, sobald die Bedingung eintritt und das Rechtsgeschäft wirksam ist. Ein Beispiel für eine aufschiebende Bedingung wäre, dass der Käufer einer Immobilie ein Darlehen erhält. Wenn die Finanzierung genehmigt ist, ist der Vertrag rechtswirksam.