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Die Unterschiede der aufschiebenden und auflösenden Bedingung

Wenn man ein Rechtsgeschäft mit zwei Parteien ausführen möchte, ist dies meist Bedingungsfreundlich, also von einer Bedingung abhängig. Doch es gibt unterschiedliche Bedingungen. Man unterscheidet zwischen auflösenden und aufschiebenden Bedingungen.

Bei einer auflösenden Bedingung, auch resolutive Bedingung genannt, wird ein bestehendes Rechtsgeschäft mit Eintritt der Bedingung beendet. Das heißt der Vertrag ist gemäß §158 BGB rechtmäßig ab dem Zeitpunkt, bei dem er unterschrieben wird und endet, sobald die aufgesetzte Bedingung eintritt. Dies wird oft bei Zeitverträgen verwendet.
In Hinblick auf die Provision eines Maklers hat die auflösende Bedingung keine große Bedeutung, denn der Makler hat trotz Eintritt der Bedingung Anspruch auf Provision. Ein Beispiel für eine auflösende Bedingung wäre, dass die Bebauung eines Grundstückes innerhalb eines Jahres gewährleistet wird. Ist dies nicht möglich, so wird der Vertrag aufgelöst.

Die aufschiebende Bedingung, auch suspensive Bedingung genannt, ist etwas anders. Gemäß § 158 BGB tritt die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes erst ein, wenn die aufgesetzte Bedingung eintritt. Bevor die Bedingung eintritt, ist der Vertrag schwebend unwirksam. Trotz alledem müssen sich die Vertragspartner an gewisse Regelungen halten und sind gemäß § 162 BGB geschützt. Keiner der Parteien darf die Herbeiführung des Bedingungseintritts wider Treu und Glauben verhindern. Sobald einer der Parteien während der Schwebezeit den Eintritt der Bedingung zuungunsten des Vertragspartners verhindern will, tritt die Bedingung sofort ein und das Rechtsgeschäft ist wirksam.
Wenn eine Partei zu seinen Gunsten die Bedingung herbeiführen will, verfällt die Bedingung und das Rechtsgeschäft ist nicht wirksam.
Während der Schwebezeit haben die Parteien gemäß §160 BGB Anspruch auf Schadensersatz, sobald eine Partei das von der Bedingung abhängige Recht zu seinem Verschulden vereitelt oder beeinträchtigt.

Im Hinblick auf die Provision eines Maklers bedeutet die aufschiebende Bedingung, dass der Makler erst Anspruch auf die Provision hat, sobald die Bedingung eintritt und das Rechtsgeschäft wirksam ist. Ein Beispiel für eine aufschiebende Bedingung wäre, dass der Käufer einer Immobilie ein Darlehen erhält. Wenn die Finanzierung genehmigt ist, ist der Vertrag rechtswirksam.

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20.11.2025

Azubi-Tag 2025

Auch dieses Jahr hat Larbig & Mortag Immobilien für die Auszubildenden und Studenten einen besonderen Tag organisiert. Mit dem Ziel, den Teamgeist zu stärken, gemeinsame Erinnerungen zu schaffen und allen Beteiligten eine abwechslungsreiche Auszeit vom Arbeitsalltag zu ermöglichen. Am Mittwochmittag versammelte sich die Gruppe und voller Vorfreude wurde das zuvor geheim gehaltene Programm vorgestellt.
Das Ziel lautete Le Mans Kartbahn in Köln. Dort hatten alle die Gelegenheit, ihre Fahrkünste auszuprobieren und sich mit Kolleginnen und Kollegen auf der Strecke zu messen. Nach einigen lockeren Runden zum Eingewöhnen begann der erste Wettkampf. Alle gaben alles, um die 25 Runden als Erste oder Erster zu beenden. Nach einer kurzen Pause startete direkt der zweite Durchgang mit weiteren 25 Runden. Die Begeisterung war groß und die Konkurrenz spürbar, weshalb bis zum Schluss volle Konzentration gefragt war. Anschließend wurden die drei schnellsten Fahrerinnen und Fahrer, von den Azubis und Studenten, geehrt und mit viel Applaus und einem kleinen Preis gefeiert. Zum Abschluss ging es für die Gruppe weiter zur Motorworld. Im Restaurant „Ahoi“ wartete ein gemeinsames Abendessen, das den Tag perfekt abgerundet hat. Zwischen beeindruckenden Fahrzeugen, leckerem Essen und vielen Gesprächen über die spannenden Rennmomente klang der Ausflug entspannt aus.   Insgesamt ein sehr gelungener Azubi-Tag 2025, der allen Beteiligten noch lange in Erinnerung bleiben wird.

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