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Maklerprovision

Das Thema Maklerprovision bei einem Immobilienverkauf und Vermietung ist seit Einführung des Bestellerprinzips im Jahr 2015 ein Dauerbrenner.

In diesem Blogbeitrag werden die folgenden Themen angesprochen:

  • Wann darf ein Immobilienmakler eine Provision verlangen?

  • Wer bezahlt den Makler bzw. die Maklerprovision seit Bestellerprinzip?

  • Wann ist die Provision fällig?

  • Höhe der Maklerprovision

  • Provision mit Makler verhandeln

  • Kann ein Käufer oder Mieter die Maklerprovision umgehen?

  • Wann ist das Provisionsverlangen des Maklers unwirksam?

Wann darf ein Immobilienmakler eine Provision verlangen?

Ein Immobilienmakler darf Provision verlangen, wenn ein wirksamer Maklervertrag abgeschlossen wurde, der Makler eine Maklertätigkeit erbracht hat oder ein Kaufvertrag bzw. Mietvertrag abgeschlossen wurde.

Wer bezahlt den Makler bzw. die Maklerprovision seit Bestellerprinzip? (Wohnung)

Bis zum Juni im Jahre 2015 gab es vom Gesetzgeber noch keine Vorgaben, wer die Maklerprovision bezahlen muss. Daher war bei der Wohnungsvermietung meist der Mietinteressent derjenige, der die Maklerprovision zu zahlen hatte. Nun wurden Regelungen eingeführt, die dafür sorgen, dass bei Wohnungsvermietungen der Vermieter die Maklerprovision bezahlt. Jedoch tritt dadurch das Problem auf, dass die Vermieter den Weg zu den Maklern nicht mehr so häufig suchen, da sie nicht dazu bereit sind, die Maklerprovision zu bezahlen. Somit suchen sie selber nach geeigneten Mietern und dadurch sinkt die Anzahl der Inserate in den Immobilienportalen. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Hamburg zahlt heutzutage jedoch meist nur der Käufer die Maklerprovision. In den übrigen Bundesländern wird die Maklerprovision oftmals zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

Wann ist die Provision fällig?

Bei den meisten Immobilienmaklern steht in den AGB, dass die Provision mit Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrages fällig ist. In der Regel rechnet man mit ungefähr 7 bis 14 Tagen nach der Vertragsunterschrift. Jedoch gibt es auch Sonderfälle. Zum Beispiel können Makler und Verkäufer sich darauf einigen, dass die Provision dann bezahlt wird, wenn der Kaufpreis auf dem Konto eingegangen ist.

 

Höhe der Maklerprovision (Wohnung)

Bundesland Maklerprovision Gesamt Anteil Verkäufer Anteil Käufer
Baden-Württemberg 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Bayern 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Berlin 7,14 % 0,00 % 3,57 %
Brandenburg 7,14 % 0,00 % 7,14 %
Bremen 5,95 % 0,00 % 7,14 %
Hamburg 6,25 % 0,00 % 5,95 %
Hessen 5,95 % 0,00 % 6,25 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,95 % 2,38 % 5,95 %
Niedersachsen 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Nordrhein-Westfalen 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Rheinland-Pfalz 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Saarland 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Sachsen 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Sachsen-Anhalt 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Schleswig-Holstein 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Thüringen 7,14 % 3,57 % 3,57 %

 

Provision mit Makler verhandeln

Man kann die Provision mit dem Makler dann verhandeln, wenn zum Beispiel das Objekt leicht und zu einem guten Preis zu veräußern ist, der Käufer der einzige Kaufinteressent ist oder der Maklervertrag kurz davor ist auszulaufen.

Kann ein Käufer oder Mieter die Maklerprovision umgehen?

Manche Leute versuchen die Maklerprovision zu umgehen, indem sie warten, bis der Maklervertrag ausgelaufen ist. Doch wenn der Kunde mit dem Makler im Objekt besichtigen war und der Makler dies auch nachweisen kann, so muss auch nach Beendigung des Maklervertrages der Provisionsanspruch gezahlt werden.

Wann ist das Provisionsverlangen des Maklers unwirksam?

Wenn der Immobilienmakler eine Provision verlangt, obwohl die Bedingungen (wie im 1. Punkt beschrieben) nicht erfüllt sind, so ist ein Provisionsverlangen unwirksam.

 

 

Quelle: https://www.immoverkauf24.de/immobilienmakler/maklerprovision/

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