Wissenswertes über das Grundbuch

Das Grundbuch ist ein elektronisch geführtes, öffentliches Register, in dem alles rechtliche zum Thema Grundstück und Eigentum festgehalten wird. Vor allem Abteilung Zwei ist für die Immobilienbranche interessant. Dort dreht sich alles um den Kauf und Verkauf von Immobilien.

Wissen ist Macht

Die juristische Sprache mit all ihren Begrifflichkeiten kann einem vor allem beim Immobilienkauf- oder verkauf Stolpersteine in den Weg legen. Auch im Grundbuch lauern Wörter, die nicht jedem geläufig sind und Fragen aufwerfen. Damit die Fragezeichen und die Ahnungslosigkeit ein Ende nimmt, haben wir folgend die wichtigsten Begriffe zusammengetragen und kurz erläutert…

Was bedeutet Vorkaufsrecht?

Das Vorkaufsrecht der Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet, ist gesetzlich festgelegt und daher nicht im Grundbuch eingetragen. Soll heißen: Die Gemeinde besitzt immer das Vorkaufsrecht. Aber auch eine Privatperson kann durch die Abschließung eines Vertrags das Vorkaufsrecht erlangen. Anders als bei der Gemeinde, ist die Person im Grundbuch vermerkt. Mit einer Privatperson kann sowohl eine außenstehende dritte Person gemeint sein als auch der Grundstückseigentümer. Sobald Verkäufer und Käufer den Verkauf notariell beurkundet haben, erhält der Käufer eine Version des Notarvertrags. Danach beginnt seine Frist zum Vorkaufsrecht. Erst nach dem Ablauf der Frist oder der Nicht-Ausübung des Vorkaufsrechts wird der Käufer Eigentümer. 

Und was ist das Wiederkaufsrecht?

Das Wiederkaufsrecht hat schuldrechtliche Konsequenzen. Dennoch kann der Eigentümer sein Grundstück vertragswidrig weiter verkaufen. Es empfiehlt sich, dass sich der Wiederkaufsberechtigte zu seinen Gunsten im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung eintragen lässt. Das ist vor allem für Gemeinden interessant, wenn ein Grundstück anders als geplant verwertet wird.

Was ist eine Grunddienstbarkeit?

Bei der Grunddienstbarkeit sind immer zwei Parteien betroffen: das dienende und das herrschende Grundstück. Demnach muss also das dienende Grundstück dem herrschenden Grundstück gehorchen und Dienste leisten. Das Wichtigste dabei ist, dass das herrschende Grundstück nicht komplett über das dienende Grundstück verfügt, sondern nur über einzelne Nutzungsarten. 

Welche Bedeutung hat das Nießbrauchrecht?

Wenn zugunsten einer Person ein Nießbrauchrecht eingetragen ist, kann sich der Nießbrauchberechtigte wie ein Eigentümer des Grundstücks verhalten. Er kann das Grundstück voll ausschöpfen und auch eventuelle Mieteinnahme geltend machen. Daher muss er sich natürlich auch um privatrechtliche und öffentliche Lasten kümmern, wie beispielsweise die Grundsteuer. Nur die freie Verfügung bleibt dem Eigentümer vorbenommen.

Worum handelt es sich bei einer Reallast?

Wenn eine Reallast im Grundbuch schriftlich hinterlegt ist, dann muss der Grundstück Eigentümer wiederkehrende Leistungen, die sich aus dem Grundstück ergeben, an den Berechtigen abgeben. Voraussetzung ist, dass die Leistungen positiver Natur für den Berechtigten sind, wie beispielsweise Geldzahlungen. 

Was hat es mit der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit auf sich?

Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist höchstpersönlich und wird für eine ganz bestimmte Person vorgesehen. Das Hauptmerkmal ist das die begünstigte Person befugt ist, bestimmte Nutzen aus dem dienenden Grundstück zu ziehen. Sie darf das Grundstück aber nicht voll ausschöpfen. Bei den beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten gibt es das Wohnungsrecht, das Dauerwohn-/Nutzungsrecht und die allgemein beschränkte persönliche Dienstbarkeit.

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