Was versteht man unter "ASR"?

Der Begriff „ASR“ (Technische Regeln für Arbeitsstätten) gibt dem Arbeitgeber vor, wie die Arbeitsbedingungen genau umzusetzen sind und gelten für alle Betreiber von Arbeitsstätten. Sie dienen zur Konkretisierung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), wodurch die Umsetzung dieser Verordnung erleichtert werden sollte.

Die ASR weist Regeln auf zur Bestimmung von Sicherheit, Schutz und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsort. Die Absicht dieser Regeln besteht darin, Sicherheitsrisiken zu vermeiden und Gefahrenpotenziale zu erkennen und vorzubeugen. Für das Schutzziel der Mitarbeiter gelten beispielsweise Maßnahmen gegen Brände, Sanitäts- und Erste-Hilfe Räume, medizinische Versorgung und sichere Arbeitsplätze.

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten beruhen auf Vermutungswirkungen und sind somit nicht verbindlich. Unternehmer können bei der Umsetzung der ASR davon ausgehen (vermuten), dass sie die Anforderungen erfüllen.

Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe waren die Regelungen auf dem aktuellen Stand in Themen Technik, Hygiene und Arbeitsmedizin, weshalb 2013 beschlossen wurde, dass einige Regelungen bei Bedarf überarbeitet werden müssen. Sobald eine Regelung geändert wurde, sollte der Arbeitgeber prüfen, ob er den neuen Anforderungen noch gerecht wird.

Was passiert bei Nichteinhaltung der ASR?

Die Arbeitsschutzbehörde überprüft meist unangemeldet die Einhaltung der ASR und falls diese nicht eingehalten werden, wird der Arbeitgeber dementsprechend dazu aufgefordert diese einzuhalten oder im schlimmsten Fall kann dies zu Stilllegung der Arbeiten und Anlagen führen. Da die ASR nicht verbindlich ist, können Unternehmen mit eigenen Lösungen die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleisten, diese müssen jedoch dieselbe Sicherheit und denselben Gesundheitsschutz, wie die ASR, aufweisen.

Beispiel einer Auflistung der ASR:

ASR A.1.6 Türen und Tore

ASR A1.8: Verkehrswege

ASR A2.3: Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan

ASR V3a.2: Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen

ASR A.3.5 Raumtemperatur

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