Miete, Pacht oder Kauf?

Auf der Suche nach einer passenden Gastronomieimmobilie besteht die Wahl zwischen Kauf- und Miet- bzw. Pachtobjekten. Bei der Wahl einer nur zeitweisen Überlassung der Gastronomieimmobilie, stellt sich die Frage, ob ein Miet- oder ein Pachtvertrag geschlossen werden sollte. Der Unterschied liegt darin, dass ein Pachtvertrag auch die Fruchtziehung und Rechte ermöglicht. Während beim Mietvertrag nur die Gastronomieimmobilie betrachtet wird.

Pachten

Werden mit den Geschäftsräumen beispielsweise auch Inventar, das für den Gaststättenbetrieb geeignet ist (z. B. eine Küche, Kühlschränke oder Kochgeschirr) übernommen, wird in der Regel ein Pachtvertrag geschlossen. Diese Einrichtungsgegenstände werden dem Nutzer ebenfalls mit zum Gebrauch überlassen. Der Unterschied liegt darin, dass ein Pachtvertrag auch die Fruchtziehung ermöglicht und neben Sachen auch Rechte und eine Gesamtheit von Rechten erfasst. Voraussetzung ist aber, dass diese Einrichtungsgegenstände einen echten Nutzwert haben und eine Fruchtziehung ermöglichen. Während beim Mietvertrag nur die Gastronomieimmobilien erfasst sind, deckt der Pachtvertrag auch Rechte ab. Beinhalten die Geschäftsräume beispielsweise auch Inventar, das für den Gaststättenbetrieb geeignet ist - wie eine Küche, Kühlschränke oder Kochgeschirr, und dürfen diese Gegenstände für die Zubereitung von Speisen und Getränken genutzt werden, wird in der Regel ein Pachtvertrag geschlossen. Werden hingegen lediglich Regale und eine Ladentheke überlassen, liegt der Fokus auf mietvertraglichen Elementen.

Miete

Werden hingegen lediglich Regale und eine Ladentheke überlassen, liegt der Fokus auf mietvertraglichen Elementen. Ein Mietvertrag kann nur über Sachen (Immobilien, Räume) abgeschlossen werden. Werden leere Räume genutzt, steht die Gebrauchsgewährung im Vordergrund. Dann liegt ein Mietvertrag vor. Daher wir bei einem Mietvertrag nur die Gastronomieimmobilie und deren Räumlichkeiten sowie mögliche Außenbereiche erfasst. Lediglich Regale und eine Ladentheke werden hier meist vom Vormieter überlassen. Eine Gastronomieimmobilie zu mieten erhält die unternehmerische Flexibilität in sich ständig ändernden Stadtquartieren.

Kauf

Sie können Ihr Geschäftskonzept langfristig überblicken oder haben bereits eine langjährig bestehende Gastronomie, dann kann sich auch der Kauf von Geschäftsräumen zum Betrieb einer Gastronomie lohnen.

Sie brauchen einen Berater, der Ihnen bei dieser Entscheidung hilft? 

Kontaktieren Sie uns, unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter!

Leben im Umbruch? Wir unterstützen Sie

Alle ansehen

Mehr zum Thema

Alle ansehen

Wir verwenden Cookies 🍪

Wir verwenden Cookies, um beispielsweise Funktionen für soziale Medien anzubieten oder die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen. Um fortzufahren müssen Sie eine Auswahl treffen.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Cookies können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Die Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.
    Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System Ynfinite und werden von dort bereitgestellt. Ynfinite erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

  • Inhalte aus externen Quellen, Videoplattformen und Social-Media-Plattformen. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Zustimmung mehr

  • Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Dabei werden Daten zum Beispiel mit Hilfe von Google und Facebook ausgewertet. Mithilfe der Analysen aus diesem Cookie können wir Anwendungen für Sie anpassen, um unserer Webseite zu verbessern. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Webseite verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren.