Die Unterschiede von gewerblichen und wohnungswirtschaftlichen Nebenkosten
Wenn man über Nebenkosten redet, stellt man sich häufig ein einheitlichen Kostensatz in einem Mietvertrag vor. Doch es gibt wesentliche Unterschiede zwischen gewerblichen und wohnungswirtschaftlichen Nebenkosten.
Zu den wohnungswirtschaftlichen Nebenkosten zählen alle Kosten, die laut Mietrecht dem Besitzer im Rahmen der Bewirtschaftung einer Immobilie entstehen. Wichtig dabei ist, dass es umlagefähige Kosten gibt, wie z.B. Grundsteuer, Abwasser, Strom und Heizkosten. Jedoch gibt es auch Kosten, welche nicht umlagefähig sind, wie beispielsweise Verwaltungs- & Instandhaltungskosten. Des Weiteren muss in der Betriebskostenabrechnung der Umlageschlüssel angegeben werden. Die Nebenkosten werden in einem Mehrfamilienhaus für jeden einzelnen Mieter durch z.B. Wohnfläche m², Personenanzahl, Wohneinheiten oder Verbrauch berechnet.
Zumeist werden die Nebenkosten in wohnungswirtschaftlicher Betrachtung nach Wohnfläche verteilt, hier ein Beispiel:
Müllabfuhrkosten: 4.560€
Gesamtfläche des Wohnhauses: 2.000 m²
Eigene Wohnfläche: 80 m²
= 4560 : 2000 x 80 = 182,40 €
Bei den gewerblichen Nebenkosten hingegen sieht dies anders aus. Dabei wird der Mietvertrag zwischen zwei gleichberechtigten Kaufleuten geschlossen, d.h. es können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
Daher sind auch die umlegbaren Kosten frei vereinbar. So können zum einen nach Absprache die Verwaltungskosten auf den Mieter umgelegt werden oder zum anderen die Instandhaltungskosten dem Mieter weiterbelastet werden. Wichtig dabei ist, dass alle Klauseln besprochen und von beiden Parteien individuell ausgehandelt und akzeptiert werden müssen und diese schlussendlich im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden.
Grundsätzlich müssen einige Kriterien eingehalten werden, damit es zu rechtskräftigen Vereinbarungen kommt. Dazu zählt Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Gesetzeskonform und fristgerecht. Diese Gesetzesgrundlage beruft sich auf die Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Zusammengefasst, haben Eigentümer von gewerblichen Flächen wesentlich mehr Spielraum und Möglichkeiten Kosten auf den Mieter umzulegen, wenn es um die Vereinbarung der Nebenkosten geht. Die Nebenkosten im wohnungswirtschaftlichen Bereich sind dagegen klar eingeteilt und vorgegeben.