Die richtige Planung einer Praxis ist das wichtigste Erfolgskriterium

Die Suche nach einer neuen Praxisfläche oder nach Praxisräumen stellt eine langfristige Entscheidung dar. Der langfristig sichere Standort einer Praxis ist ein wesentliches Erfolgskriterium. Mediziner, Ärzte oder Therapeuten stehen bei der Suche nach neuen Praxisräumen vor vielfältigen Fragestellungen.

Gründung und Zulassung

Voraussetzung für eine Praxiseröffnung ist eine Approbation als Arzt oder Psychotherapeut. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen einer Privatpraxis, in der Privatpatienten und so genannte Selbstzahler behandelt werden, und Praxen in der auch gesetzlich Versicherte  Patienten behandelt werden sollen (dabei handelt es sich um den überwiegenden Teil der Bevölkerung). In der Regel muss sich der Arzt um eine Zulassung als Vertragsarzt bei den gesetzlichen Krankenkassen bewerben. Hierzu muss ein Eintrag im Arztregiser erfolgen sowie einen schriftlichen Antrag auf Zulassung beim Zulassungsausschuss beantragen (Regelung des Sozialgesetzbuches V und der Zulassungsverordnung der Ärzte prüfen!). Fällt die Prüfung positiv aus, dann erhält der Arzt die Bewilligung.

Standortfrage

Ist die Frage geklärt, ob eine Neugründung oder eine Praxisübernahme erfolgen soll, kann die Suche nach neuen Praxisräumen losgehen. Mit der Entscheidung für einen neuen Standort legt der Praxisbetreiber in der Regel eine langfristige Entscheidung fest, meist für das gesamte Berufsleben. Aus diesem Grund sollte die Suche mit professioneller Unterstützung erfolgen und mit größter Sorgfalt durchgeführt werden. Die Standortanalyse legt hier den wichtigsten Grundstein. Diese gibt Aufschluss über Standortfaktoren wie die Kaufkraft, Umfeldstruktur und die Altersstruktur der Bevölkerung. Die Standortanalyse bezieht sich auf die Lage der Praxis und die Umgebung. Darüber hinaus ist es wichtig zu sondieren, welche Praxen und sonstige Dienstleister (weitere Leistungserbringer) bereits im Umfeld vorhanden sind.

Ebenfalls ist die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr von großer Bedeutung. Eine gute Sichtbarkeit des Gebäudes von der Straße aus und eine gute Anfahrmöglichkeit mit dem PKW steigert die Attraktivität Ihrer neuen Praxis. Das Gebäude sollte ebenfalls gut begehbar sein und einen Aufzug vorweisen.
Ist ein geeigneter Standort identifiziert, so ist vor einem Mietvertragsabschluss die Planung der Innenraumgestaltung und der Behandlungsabläufe zu beachten. Diese hat einen entscheidenden Einfluss auf das Wohlbefinden der Patienten und Mitarbeiter.

Planungsfrage

Ist ein geeigneter Standort für eine neue Praxis gefunden, so ist die Immobilie auf die vielfältigen Anforderungen an den jeweiligen Praxisbetrieb zu überprüfen. Eine ansprechende Praxisgestaltung schafft sowohl für die Patienten als auch für das Personal ein angenehmes Umfeld. Neben der rein gestalterischen Form sind aber auch Anforderungen an die Materialitäten zu beachten (z. B. Anforderungen an Bodenbeläge: rutschfest, gut zu reinigen usw.). Die wichtigsten Grundlagen der Praxiseinrichtung sind: Sauber, Hell und Freundlich. Im Wettbewerb der Praxen untereinander macht die Innenausstattung heute viel aus. Dabei sollte auf das Wartezimmer der größte Fokus gelegt werden, da sich hier die Patienten am häufigsten und am längsten aufhalten.

Die richtige Planung der Praxis und der effizienten Abläufe in den Räumen ist ein wichtiger Erfolgsfaktor. Die Einrichtung der Praxis trägt darüber hinaus zum positiven Image bei. Ein erfahrener Innenarchitekt sollte hierbei zu Rate gezogen werden. Gerne sprechen wir hierzu eine Empfehlung aus.

Mietvertragsfrage

Unsere Berater unterstützen Sie neben der reinen Suche nach neuen Räumlichkeiten auch bei einer anstehenden Mietverlängerungsoption, Neuverhandlung oder Kündigung des bestehenden Praxis-Mietvertrages. Denn auch die Verhandlungen bezüglich des Mietvertrages sind von immenser Bedeutung, oft steckt das Detail nicht nur im Mietpreis oder in der Flächengröße, sondern vielmehr in den Textbausteinen der Vermieter. Darin fordern Vermieter lange Vertragslaufzeiten, eine Mietpreisanpassung, Übernahme von Umbaukosten, Mehrwertsteuerschäden usw. Darüber hinaus ist je nach Praxisart darauf zu achten, dass der Standort langfristig optioniert ist und die Miete langfristig kalkuliert werden kann oder eine Ausstiegsklausel bei andauernder Berufsunfähigkeit besprochen ist. Denn im Rahmen von langjährigen Mietverträgen verpflichtet sich der Praxismieter, die Miete unter allen Umständen über die gesamte Laufzeit zu zahlen, gänzlich unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Praxis.

Vor Abschluss eines Mietvertrages sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Mietvertragsrecht beraten lassen. Gerne sprechen wir Ihnen hier unsere Empfehlung aus.
Bei einer Praxisübernahme regelt der Praxisübernahmevertrag die Details zum Übergang der Praxis, der Mitarbeiter, des Patientenstammes sowie der Kosten für die Übernahme und den entsprechenden Übernahmezeitpunkt.

Mehrwertsteuerfrage

Während unserer längjährigen Tätigkeit im Bereich der Büro- und Praxisvermittlung wurde dieser wichtige Punkt oftmals deutlich unterschätzt. Bei der Anmietung von Praxis- oder Therapieflächen ist es häufig so, dass der Praxismieter keine Mehrwertsteuer auf den Mietpreis abführen kann. Daher wird in Praxismietverträgen eine sogenannte Bruttomiete (also inkl. Mwst.) abgeschlossen. Bitte sprechen Sie vor dem Abschluss eines Praxismietvertrages mit Ihrem Steuerberater über diesen wichtigen Punkt.

Aus- und Umbau sowie Ausstattung

In der Regel werden bestehende Mietflächen (Büroflächen) in neue Praxisflächen um- und ausgebaut. Im Rahmen der Anmietung sind daher notwendige Um- und Ausbauten zu besprechen. Hier sind zum Beispiel Bodenbeläge, Beleuchtung, Raumaufteilung, Medienanschlüsse (Wasser, Strom, Belüftung usw.), EDV-Verkabelung oder Sanitäranlagen. Bevor der Ausbau beginnen kann, muss in der Regel ein Bauantrag auf Nutzungsänderung gestellt werden (gemäß Landesbauordnung)

Beim Aus- oder Umbau von Praxsräumen sind umfangreiche Auflagen zu berücksichtigen. Wir haben Ihnen diese in einem üblichen Ablaufplan zusammengefasst:

  • Beauftragung / Erstellung Brandschutzkonzept durch Architekten
  • Beauftragung / Erstellung Bauantrag durch Architekten
  • Architekt reicht Bauantrag und sämtliche Nachweise inkl. Anlagen beim Bauamt ein
  • Erhalt einer Mitteilung vom Bauamt das alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden
  • Bearbeitung des Bauantrages (i. d. R. 3 bis 6 Monate ab Eingangsbestätigung Pkt. 4)
  • Erhalt der Baugenehmigung
  • Beginn des Praxisausbaus mit der sogenannten Baubeginnanzeige
  • Fertigstellungsmeldung an das Bauamt vor dem Beginn des PraxisbetriePrüftermin vor Ort durch die jeweiligen Ämter und Abteilungen, Prüfung der Auflagen (Brandschutz, etc.)

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