Arbeitszeiterfassung : Chance oder Risiko?

Jeder von uns weiß, die werktägliche normale Arbeitszeit beträgt acht Stunden am Tag, kann jedoch auch auf zehn Stunden verlängert werden. Hier muss aber ein Ausgleich innerhalb der nächsten 24 Monate stattfinden, sodass diese Zeit ausgeglichen wird.

30 Minuten Pause stehen dem Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden zu. Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit sind mindestens 45 Minuten Pause zu gewähren. Bis zu Beginn des nächsten Arbeitstages muss mindestens eine Pause bzw. Ruhezeit von elf Stunden liegen. Es gibt jedoch auch eine Ausnahme, welche bis zum 31. Juli 2020 auf Basis der Covid-19 Arbeitszeitverordnung möglich war. Diese gesetzlich definierte Ausnahme ermöglicht eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 12 Stunden. Pro Woche dürfen es dabei nicht mehr als 60 Stunden sein. Außerdem kann die Ruhezeit zwischen den Tagen auf 9 Stunden verkürzt werden. Diese müssen dann jedoch innerhalb von vier Wochen wieder ausgeglichen werden. Hierbei stellt man sich die Frage, ob dies wirklich einen Mehrwert erbringt und sich positiv auf den Arbeitnehmer auswirkt.

Bislang gibt es noch keine allgemeine Pflicht für Arbeitnehmer zur Dokumentation ihrer Arbeitszeit.

Eine interessante Frage ist jedoch, wie der Arbeitgeber feststellen soll, ob die Arbeitszeiten eingehalten werden, wenn die Mitarbeiter im Homeoffice sind. Es ist schwierig für den Arbeitgeber, wenn er sich nicht selbst ein Bild der Situation machen kann. Allein aufgrund der Möglichkeiten in beide Richtungen: Das heißt, sowohl der Missbrauch mehr Arbeitszeit anzugeben, als man gearbeitet hat, aber auch der Fall zu viel zu Arbeiten ist möglich. Aus diesem Grund ist es sehr sinnvoll die Arbeitszeit zu delegieren. Eine Überwachung bzw. regelmäßige Stichproben sollten dennoch unternommen werden. Gerade für Mitarbeiter, welche im Homeoffice sind, ist es für den Arbeitgeber sinnvoll und wichtig eine solche Arbeitszeitüberprüfung einzuführen.

Ist dieser Fall das Ende des Vertrauens?

Hierbei gehen die Meinungen weit auseinander, ob mit dieser „Kontrolle“, das Vertrauen komplett abgeschafft wird. Vertrauensarbeitszeit bedeutet lediglich eine bestimmte Stundenanzahl innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu leisten. Dem Arbeitnehmer steht dabei frei, wie er diese Stunden gestaltet bzw. verteilt.

Dienstreise als Arbeitszeit?

Welche Zeit gilt bei einer Dienstreise überhaupt als Arbeitszeit? Hierbei gilt folgende Regel: Wird während einer Dienstreise gearbeitet, so gilt diese Zeit auch als Arbeitszeit. Fraglich wird es bei den Zeiten, wo der Arbeitnehmer zwar nicht arbeitet, jedoch  allein aufgrund der Abwesenheit von zu Hause, seine Freizeit nicht mehr nach Belieben gestalten kann. Bei Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln gilt beispielsweise, wenn diese Zeit nicht als Arbeitstätigkeit angeordnet wird, sie auch von der Arbeitszeit zu trennen ist. Anders ist es bei der Autofahrt. Hier muss der Arbeitnehmer selbst das Auto steuern – dies gilt daher als Arbeitszeit.

Die passende Immobilie für Ihr Unternehmen im Raum Köln-Bonn-Leverkusen war noch nicht dabei? Kontaktieren Sie uns!

Wie helfen Ihnen gerne weiter.

Mehr zum Thema

Alle ansehen

Wir verwenden Cookies 🍪

Wir verwenden Cookies, um beispielsweise Funktionen für soziale Medien anzubieten oder die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen. Um fortzufahren müssen Sie eine Auswahl treffen.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Cookies können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Die Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.
    Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System Ynfinite und werden von dort bereitgestellt. Ynfinite erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

  • Inhalte aus externen Quellen, Videoplattformen und Social-Media-Plattformen. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Zustimmung mehr

  • Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Dabei werden Daten zum Beispiel mit Hilfe von Google und Facebook ausgewertet. Mithilfe der Analysen aus diesem Cookie können wir Anwendungen für Sie anpassen, um unserer Webseite zu verbessern. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Webseite verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren.