Arbeitszeiterfassung : Chance oder Risiko?
Jeder von uns weiß, die werktägliche normale Arbeitszeit beträgt acht Stunden am Tag, kann jedoch auch auf zehn Stunden verlängert werden. Hier muss aber ein Ausgleich innerhalb der nächsten 24 Monate stattfinden, sodass diese Zeit ausgeglichen wird.
30 Minuten Pause stehen dem Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden zu. Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit sind mindestens 45 Minuten Pause zu gewähren. Bis zu Beginn des nächsten Arbeitstages muss mindestens eine Pause bzw. Ruhezeit von elf Stunden liegen. Es gibt jedoch auch eine Ausnahme, welche bis zum 31. Juli 2020 auf Basis der Covid-19 Arbeitszeitverordnung möglich war. Diese gesetzlich definierte Ausnahme ermöglicht eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 12 Stunden. Pro Woche dürfen es dabei nicht mehr als 60 Stunden sein. Außerdem kann die Ruhezeit zwischen den Tagen auf 9 Stunden verkürzt werden. Diese müssen dann jedoch innerhalb von vier Wochen wieder ausgeglichen werden. Hierbei stellt man sich die Frage, ob dies wirklich einen Mehrwert erbringt und sich positiv auf den Arbeitnehmer auswirkt.
Bislang gibt es noch keine allgemeine Pflicht für Arbeitnehmer zur Dokumentation ihrer Arbeitszeit.
Eine interessante Frage ist jedoch, wie der Arbeitgeber feststellen soll, ob die Arbeitszeiten eingehalten werden, wenn die Mitarbeiter im Homeoffice sind. Es ist schwierig für den Arbeitgeber, wenn er sich nicht selbst ein Bild der Situation machen kann. Allein aufgrund der Möglichkeiten in beide Richtungen: Das heißt, sowohl der Missbrauch mehr Arbeitszeit anzugeben, als man gearbeitet hat, aber auch der Fall zu viel zu Arbeiten ist möglich. Aus diesem Grund ist es sehr sinnvoll die Arbeitszeit zu delegieren. Eine Überwachung bzw. regelmäßige Stichproben sollten dennoch unternommen werden. Gerade für Mitarbeiter, welche im Homeoffice sind, ist es für den Arbeitgeber sinnvoll und wichtig eine solche Arbeitszeitüberprüfung einzuführen.
Ist dieser Fall das Ende des Vertrauens?
Hierbei gehen die Meinungen weit auseinander, ob mit dieser „Kontrolle“, das Vertrauen komplett abgeschafft wird. Vertrauensarbeitszeit bedeutet lediglich eine bestimmte Stundenanzahl innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu leisten. Dem Arbeitnehmer steht dabei frei, wie er diese Stunden gestaltet bzw. verteilt.
Dienstreise als Arbeitszeit?
Welche Zeit gilt bei einer Dienstreise überhaupt als Arbeitszeit? Hierbei gilt folgende Regel: Wird während einer Dienstreise gearbeitet, so gilt diese Zeit auch als Arbeitszeit. Fraglich wird es bei den Zeiten, wo der Arbeitnehmer zwar nicht arbeitet, jedoch allein aufgrund der Abwesenheit von zu Hause, seine Freizeit nicht mehr nach Belieben gestalten kann. Bei Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln gilt beispielsweise, wenn diese Zeit nicht als Arbeitstätigkeit angeordnet wird, sie auch von der Arbeitszeit zu trennen ist. Anders ist es bei der Autofahrt. Hier muss der Arbeitnehmer selbst das Auto steuern – dies gilt daher als Arbeitszeit.