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Geldwäschegesetz – Informationen zur Zusammenarbeit

Im Rahmen unserer Tätigkeit als Immobilienmakler sind wir gesetzlich verpflichtet, die Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) einzuhalten. Diese dienen der Transparenz und Sicherheit im Immobilienmarkt.

Die damit verbundenen Abfragen sind ein üblicher Bestandteil einer seriösen und rechtssicheren Zusammenarbeit. Im Folgenden erläutern wir, warum wir bestimmte Angaben von Ihnen benötigen.

Geldwäschegesetz: Warum wir bestimmte Angaben von Ihnen benötigen

Als Immobilienmakler sind wir gesetzlich verpflichtet, die Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) einzuhalten. Dieses dient dazu, den Immobilienmarkt vor illegalen Finanzströmen zu schützen und sorgt für mehr Transparenz und Sicherheit bei allen Beteiligten.

Für Sie bedeutet das: 
Im Rahmen unserer Zusammenarbeit werden wir Sie an einigen Stellen um zusätzliche Angaben oder Unterlagen bitten. Uns ist wichtig, dass Sie verstehen, warum das notwendig ist – und dass es sich dabei um einen ganz normalen Bestandteil seriöser Immobiliengeschäfte handelt.

Warum das Thema für Sie relevant ist

Immobilien zählen zu den bevorzugten Anlageformen – auch für missbräuchliche Zwecke. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber klare Regeln geschaffen, die wir als Makler konsequent umsetzen müssen. Diese gesetzlichen Vorgaben dienen nicht nur der Einhaltung von Vorschriften, sondern auch Ihrem Schutz sowie der Sicherheit des gesamten Transaktionsprozesses.

Welche Informationen wir von Ihnen benötigen

Je nach Art der Zusammenarbeit – ob Kauf, Verkauf oder Vermietung – sind wir verpflichtet, bestimmte Angaben zu erfassen und zu dokumentieren.

Dazu zählen insbesondere: 

  • Identitätsnachweis: Wir sind verpflichtet, die Identität unserer Kunden eindeutig festzustellen, z. B. anhand eines gültigen Ausweisdokuments.
  • Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten: Sofern Sie nicht ausschließlich für sich selbst handeln, müssen wir nachvollziehen können, wer wirtschaftlich hinter einer Transaktion steht.
  • Informationen zur Mittelherkunft (bei Kaufprozessen): In bestimmten Fällen sind wir verpflichtet, die Finanzierung nachvollziehbar zu prüfen. Diese Prozesse sind gesetzlich vorgeschrieben und Bestandteil einer professionellen und rechtssicheren Abwicklung.

Wen betrifft das konkret?

Die Anforderungen des Geldwäschegesetzes gelten für alle Beteiligten im Immobilienbereich:

  • Käufer & Verkäufer im Rahmen von Kauftransaktionen
  • Vermieter & Mieter von Mietverhältnissen ab einer monatlichen Nettokaltmiete von mindestens 10.000 € 

Umgang mit Auffälligkeiten

Sollten sich im Rahmen unserer Prüfungen Unstimmigkeiten oder ungewöhnliche Sachverhalte ergeben, sind wir gesetzlich verpflichtet, eine Meldung an die zuständigen Behörden vorzunehmen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob sich ein Verdacht im Nachgang bestätigt.

Wichtige gesetzliche Neuerung

Immobilienkäufe dürfen nicht mehr bar abgewickelt werden. Kaufpreise müssen über nachvollziehbare Zahlungswege erfolgen. Diese Regelung schafft zusätzliche Transparenz und schützt alle Parteien.

Unser Anspruch an Sie

Die Einhaltung des Geldwäschegesetzes ist für uns selbstverständlich Teil einer professionellen Dienstleistung. Gleichzeitig legen wir großen Wert darauf, die Abläufe für Sie so transparent und effizient wie möglich zu gestalten. Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Bereitstellung der erforderlichen Informationen. Selbstverständlich behandeln wir alle Daten vertraulich und ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Mehr Informationen zum Geldwäschegesetz finden Sie unter:
Geldwäschegesetz (GwG)

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