Corona-Krise – wichtige Maßnahmen für Arbeitgeber
Für jeden ist die momentane Lage in der Corona-Krise schwierig und ungewohnt. Die meisten Menschen befinden sich im Homeoffice und viele Büros stehen leer. Jedoch arbeiten einige Arbeitnehmer weiterhin im Büro, weshalb dort natürlich besondere Maßnahmen getroffen werden müssen.
Die Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten gut zu schützen die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Menschenansammlungen sind nicht erlaubt und es muss immer ein Mindestabstand eingehalten werden. So auch im Büro. An vielen Arbeitsplätzen sind die Vorkehrungen gut umsetzbar und der Abstand kann gut eingehalten werden. In Krankenhäusern oder im Einzelhandel dagegen nicht. Damit der Mindestabstand gewährt werden kann, müssen in Büros, wo die Mitarbeiter weiterhin aus dem Büro arbeiten, einige Maßnahmen getroffen werden. In Großraumbüros müssen die Mitarbeiter mit ausreichend Abstand untereinander, an ihren Arbeitsplätzen sitzen. Zudem sollten eventuell Schreibtische auseinandergezogen werden. Laut Berufsgenossenschaft sollte der Mindestabstand der Arbeitsplätze mindestens 1,5 Meter betragen. Ebenso sollte auch bei einer gemeinsamen Küche oder Aufenthaltsräumen auf den Mindestabstand geachtet werden. Bei größeren Unternehmen sollten Kantinen geschlossen werden (Arbeitnehmer sollten sich ihr essen selbst mitbringen). Ebenso soll alleine gegessen werden und nicht in Gruppen.
Falls ein Verdacht besteht, dass sich ein Mitarbeiter am Coronavirus infiziert haben sollte, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, das Gesundheitsamt umgehend zu informieren. Daraufhin wird über das weitere Vorgehen gesprochen und eventuell müssen einige Mitarbeiter in Quarantäne. Im schlimmsten Fall, muss der Betrieb vorrübergehend schließen. Um den Maßnahmen vorzubeugen, ist es sinnvoll, sobald man seinen Arbeitsplatz verlässt um beispielsweise zu einem Getränkeautomaten zu gehen, Atemschutzmasken zu tragen. Somit schützt man zwar nicht sich selbst vor einer Ansteckung, aber sein Gegenüber.