Mietzahlung trotz Corona Virus?

Das Corona Virus ist das Thema der Stunde, die Folgen bekommen gerade die Einzelhändler Hautnah zu spüren. Zwangsweise Ladenschließungen kosten den Non-Food-Einzelhandel laut TD 1,15 Mrd. Euro pro Tag. Viele Einzelhändler und Gastronomen sind auf derartige Durstrecken selten vorbereitet.

Einnahmen bleiben aus, während die Fixkosten wie Miete, Gehälter und Versicherungen weiter bestehen. Wer keinen alternativen Vertriebsweg, wie etwa einen Onlinehandel, zur Verfügung  hat oder über entsprechende Rücklagen verfügt, kann schnell vor der Insolvenz stehen. Für den Einzelhandel in den kommenden Wochen harte Zeiten an. Fragen wie „Muss ich überhaupt noch Miete zahlen?“ oder „Wann bekomme ich Hilfe vom Staat?“ sind aktuell häufig gestellt.

Zum aktuellen Zeitpunkt sind sich die Experten uneinig, denn eine vergleichbare Situation hat es so noch nie gegeben. Daher  kann sich die Situation täglich ändern und es bleibt abzuwarten, wie etwaige Urteile durch den Gesetzgeber und die Gerichte ausfallen werden.

Der Deutsche Mieterbund hat jedoch schlechte Nachrichten für alle Betroffenen. So erklärten bereits Volljuristen vollmundig dass das Corona Virus keine Mietminderung rechtfertigt. Auch wenn durch behördliche Maßnahmen der Betrieb eingestellt wurde. Grundsätzlich sei die Immobilie auch während einer Pandemie an sich mangelfrei und rechtfertigt daher keine Mietminderung oder Aussetzung. Es besteht also weiterhin eine Zahlungspflicht aller Mieter gegenüber dem Vermieter.

Als Interessenvertreter der Mieter möchte der Deutsche Mieterbund jedoch erreichen, dass Kündigungen durch den Vermieter in Zeiten der Pandemie ausgesetzt werden können. Eine andere Meinung vertritt die Berliner Anwaltskanzlei Müller Radack und Schultz. Die Kanzlei ist der Ansicht, dass ein Mangel an der Mietsache gegeben ist und somit eine Mietminderung gerechtfertigt sei. Zudem könne der Vermieter das Mietobjekt auch nicht anderweitig zu bessern Konditionen vermieten.

Unsere Empfehlung ist daher nicht gerichtlich oder mit Kündigungen tätig zu werden sondern Rettungsschirme oder Sonderfonds abzuwarten, Ruhe zu bewahren und als erstes den Dialog zwischen Mieter und Vermieter zu suchen.

Haus & Grund vertritt einen ähnlichen Standpunkt  und empfiehlt gerade Gewerbebetreibern in Kontakt mit ihrem Vermieter zu treten, über eine Individuelle Lösung zu sprechen und nicht die Mietzahlungen unkommentiert einzustellen. Haus & Grund betont aber auch das Mieter und Vermieter zusammenstehen und kooperieren sollen.

Dem können wir uns nur anschließen und stehen Ihnen für weitere Rückfragen und einen offenen Austausch gerne zur Seite.

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